Dienstag, 24. Mai 2016

Neckartorschwarz

Der Stuttgarter Bildhauer Erik Sturm verarbeitet den Feinstaub seiner Stadt zu Farbe - Neckartorschwarz. Der 33-jährige Bildhauer krazt mit seiner EC-Karte den Feinstaub von Fensterbänken, Mauervorsprüngen und Nischen. Er hat die Stuttgarter inzwischen um acht Kilo dieser krebserregenden Mischung aus Dieselruß und Reifenabrieb erleichtert. Den Staub behandelt Sturm wie ein Pigment und verarbeitet ihn zu Tubenfarbe, um
damit Gemälde zu erstellen.
Quelle: art - das Kunstmagazin, Mai 2016.

Sonntag, 15. Mai 2016

Schienenbonus ist Vergangenheit

Ein Blick ins Internet zeigt: So richtig ist das nie an die große Glocke gehängt worden, dass der so genannte Schienenbonus von -5 dB(A) Vergangenheit ist. Nachfolgend die Auffassung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg vom 28. April 2016 auf eine Anfrage der Stadt Freiburg:

"Es wird angenommen, dass hiermit Fälle angesprochenen werden, in denen Wohnbebauung im Rahmen der Bauleitplanung oder Einzelvorhaben an bestehende Schienenstrecken herangerückt werden. Das MVI geht davon aus, dass in diesen Fällen der Schienenbonus für Eisenbahnstrecken seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden ist. Für Straßenbahnen gilt dies ab dem 1. Januar 2019. Zu den genannten Stichtagen bereits rechtswirksame Bauleitpläne bleiben von der Abschaffung des Schienenbonus unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Einzelvorhaben, die zu den genannten Stichtagen genehmigt, oder in sonstiger Weise zugelassen sind.

Zur Frage ob der Schienenbonus in den Berechnungen nach Schall 03 (neu) weiterhin zu berücksichtigen ist: Mit der Neufassung des § 43 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde der so genannte Schienenbonus für den Bau und die wesentliche Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen (ab 1.1.2015) und Straßenbahnen (ab 1.1.2019) abgeschafft. Die auch in der neuen Schall 03 (Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)) noch enthaltene Pegelkorrektur ist nach den oben genannten Stichtagen nicht mehr anzuwenden.

Zur Frage ob der Schienenbonus bei der Lärmsanierung weiterhin anzurechnen ist: Der Wegfall des Schienenbonus ist mit der neugefassten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" des BMVI, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, auch für die Lärmsanierung übernommen worden. Außerdem sind die Lärmsanierungswerte mit dem Bundeshaushalt 2016 um 3 dB(A) abgesenkt worden.

Durch diese beiden wichtigen Schritte zur Stärkung des Lärmschutzes entsteht auf den ersten Blick eine Ungleichbehandlung für Gemeinden, die bereits lärmsaniert wurden. Auf Nachfrage der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung, Gisela Splett MdL, hat das BMVI mit  Schreiben vom 8. Januar 2016 jedoch mitgeteilt, dass im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung zukünftig auch bereits lärmsanierte Streckenabschnitte erneut in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen werden sollen. Leider kann das BMVI bisher noch keine Auskunft darüber geben, bis wann mit einem Abschluss der Fortschreibung gerechnet werden kann."

Donnerstag, 12. Mai 2016

Büroworkshop

Einmal pro Jahr nehmen wir uns einen Tag Zeit, um gemeinsam zu diskutieren, wo wir gut sind, was wir besser machen können, wo unserer Kernkompetenzen liegen und für welche zukünftigen Themenfelder wir uns fit machen wollen. Das ist gleichzeitig auch immer ein guter Anlass für das obligatorische "Familienfoto".

Donnerstag, 5. Mai 2016

Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten

Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im April 2016 "Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Dörfern und kleineren Städten" herausgegeben. Sie können im Internet unter https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Broschueren/Broschuere_Ortsdurchfahrten_gestalten.pdf heruntergeladen werden.
Ein Foto der umgebauten Ortsdurchfahrt Rudersberg stellt nicht nur eine der Maßnahmen auf dem Titelbild der Hinweise dar, sondern ist auch der "Aufmacher" den entsprechenden Internet-Seite. In den Hinweisen wird Rudersberg als eines der herausragenden Beispiele in Baden-Württemberg vorgestellt. Wir sind schon ein Stück stolz darauf, zu diesem Projekt unseren Beitrag geleistet zu haben und dass das Projekt nun diese Würdigung findet.