Donnerstag, 8. September 2016

Lärmaktionspläne - Chance für kleinere Städte und Gemeinden

Die Lärmminderungsplanung geht in die dritte Runde. Derzeit beginnen die Berechnungen der strategischen Lärmkarten, die bis Juli 2017 vorzulegen sind. Dann ist formal ein Jahr Zeit, bei Lärmproblemen Aktionspläne aufzustellen. Nach den ersten beiden Runden ist bei den kleineren Städten und Gemeinden vielfach noch eine gewisse Zurückhaltung zu finden. Der Ursuache lässt sich häufig auf den Nenner bringen, dass Lärmaktionspläne nichts bringen, weil die Gemeinden nicht Baulastträger der verlärmten Straßen sind.
Der gemeinsam mit Matthias Hintzsche vom Umweltbundesamt verfasste Aufsatz "Lärmaktionspläne der 3. Runde: Eine große Chance für kleinere Städte und Gemeinden" in der Zeitschrift Immissionsschutz, Heft 3, 2016 stellt deshalb die Vorteile von Lärmaktionsplänen für kleinere Städte und Gemeinden heraus. Es wäre zu wünschen, dass in der nun anstehenden dritten Runde mehr kleinere Kommunen die Chancen erkennen, die ihnen Lärmaktionspläne für die weitere Entwicklung eröffnen.