Donnerstag, 17. September 2015

Förderung von Mobilitätsprojekten über die nationale Klimaschutzinitiative

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Was viele nicht wissen (und was dem Titel der Richtlinie auch nicht zu entnehmen ist): Zunehmend werden aus diesem Programm auch Maßnahmen im Mobilitätssektor gefördert, die der Minderung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen dienen.

Förderfähig sind integrierte Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte mit dem Schwerpunkt nachhaltige Mobilität mit einer Gesamtbetrachtung aller Verkehrsmittel, dem Fokus auf einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl und der Steigerung des Anteils von Radverkehr, Fußverkehr und ÖPNV in den Kommunen. Investive Klimaschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich können unter anderem Mobilitätsstationen und Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen sein, aber auch Maßnahmen zur Lärmminderung und Luftreinhaltung als Teil einer nachhaltigen Mobilitätspolitik können in diese Förderkulisse passen.

Die kommunalen Voraussetzungen für eine Förderung und die Fördersätze variieren und sollten jeweils aktuell recherchiert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter www.klimaschutz.de für allgemeine Informationen bzw. www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/die-kommunalrichtlinie konkret zur Kommunalrichtlinie.