Förderfähig sind integrierte Klimaschutzkonzepte und
Teilkonzepte mit dem Schwerpunkt nachhaltige Mobilität mit einer Gesamtbetrachtung
aller Verkehrsmittel, dem Fokus auf einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl
und der Steigerung des Anteils von Radverkehr, Fußverkehr und ÖPNV in den
Kommunen. Investive Klimaschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich können
unter anderem Mobilitätsstationen und Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen sein,
aber auch Maßnahmen zur Lärmminderung und Luftreinhaltung als Teil einer nachhaltigen
Mobilitätspolitik können in diese Förderkulisse passen.
Die kommunalen Voraussetzungen für eine Förderung und die Fördersätze
variieren und sollten jeweils aktuell recherchiert werden. Weitere
Informationen sind zu finden unter www.klimaschutz.de
für allgemeine Informationen bzw. www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/die-kommunalrichtlinie
konkret zur Kommunalrichtlinie.